Mit dem Motto: „Wir wollen das soziale Gewissen der Gemeinde sein“ haben wir unseren Eintritt in die Stadtregierung verkündet. Bei der heutigen Gemeinderatssitzung ist uns ein großer Erfolg gelungen, der dieses Kredo bestätigt. Die Hollabrunner Fairnesscard bietet Unterstützung für alle, die gerade eine finanziell angespannte Situation erleben müssen. Treffsicher und nicht mit der Gießkanne. Fast 17% der Österreicherinnen und Österreicher sind Armuts- bzw. Ausgrenzungsgefährdet. Aus diesem Grund haben wir die Fairnesscard erschaffen, diese unterstützt bei vielen alltäglichen Kosten. Beantragung ist ab dem 1. September möglich, in Kraft tritt sie mit dem 1. Oktober 2025. Gültig ist sie ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Da sich die finanzielle Situation mit der Zeit ändern kann, ist eine jährliche Neubeantragung notwendig.
Diese Personen sind anspruchsberechtigt:
- österreichischer Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft oder langfristige Aufenthaltsberechtigung in einem Mitgliedstaat sowie Familienangehörige der oben genannten Personen
- EWR-Bürgerschaft mit Ausübung des gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts
- Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag oder gesicherte Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gem. §3 Asylgesetz 2005 Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde
- Hauptwohnsitz mindestens 1 Jahr im Gemeindegebiet von Hollabrunn
Diese Einkommensgrenzen sind zu beachten:
Basis sind die Haushaltseinkommensgrenzen welche die Schwelle von 60% des Median-Pro-Kopf-Nettohaushaltseinkommens (Richtsatz) in Österreich unterschreiten. Der Richtsatz beträgt für einen Einpersonenhaushalt im Jahr 2025: € 1.572 netto (Gesamtjahreseinkommen durch 12 Monate gerechnet), für jede weitere volljährige in Haushaltsgemeinschaft lebende Person wird der Betrag um jeweils € 786 netto erhöht, für jede weitere minderjährige Person wird der Betrag um € 472,00 erhöht.
Alle Personen, die im selben Haushalt leben, werden für die Beurteilung des Einkommens herangezogen.
Als Einkommen wird gerechnet:
- Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit
- Krankengeld
- Sozialhilfe – NO SAG
- Kinderbetreuungsgeld, Alimente, Unterhalt
Nicht als Einkommen wird gerechnet:
- Pflegegeld
- Familienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
Diese Ermäßigungen bringt die Fairnesscard mit sich:
- Freibad: 100% auf die geltenden Tagestarife
- Kunsteisbahn: 100% auf die geltenden Tagestarife
- Stadtmuseum Alte Hofmühle: 100% auf die geltenden Eintrittspreise
- Stadtbücherei: 100% auf die Bücherwurmkarte gültig für 1/2 Jahr (ausgenommen Einschreibgebühr), jeweils einvernehmIich mit der Büchereiverwaltung
- Ruftaxi Hollabrunn: 100% auf das Entgelt
- Kindergartentransport: Die lnhaber einer FairnessCard erhalten rückwirkend einmal im Jahr die Kosten für den Kindergartentransport refundiert.
- Schulstartzuschuss: Allen schulpflichtigen Kindern in Hollabrunn, deren Erziehungsberechtigte im Besitz einer Fairness Card sind, wird ein Schulstartzuschuss in Höhe von € 100,- gewährt, der in Form der Hollabrunner Einkaufscard ausbezahlt wird.
- Beschäftigungsmaterial Kindergärten: 100% auf den Beitrag
- Wasserbezugsgebühr: Alle lnhaber einer Fairness Card, die zugleich als Gebührenzahler bei der Stadtgemeinde Hollabrunn aufscheinen, erhalten rückwirkend am Jahresende für das vorangegangene Jahr eine Gutschrift der bezahlten Wasserbezugsgebühren, in der Höhe von 8%, welche bei der Vorschreibung des 1. Quartals des nächsten Jahres in Abzug gebracht wird. Gegen Nachweis der bezahlten Betriebskostenabrechnung von Wohnungseigentümern oder Mietern wird die Gutschrift am Jahresende zur Auszahlung gebracht.
- Kanalbenützungsgebühr: Alle lnhaber einer Fairness Card, die zugleich als Gebührenzahler bei der Stadtgemeinde Hollabrunn aufscheinen, erhalten rückwirkend am Jahresende für das vorangegangene Jahr eine Gutschrift der bezahlten Kanalbenützungsgebühren, in der Höhe von 8%, welche bei der Vorschreibung des 1. Quartals des nächsten Jahres in Abzug gebracht wird. Gegen Nachweis der bezahlten Betriebskostenabrechnung von Wohnungseigentümern oder Mietern wird die Gutschrift am Jahresende zur Auszahlung gebracht.
- Heizkostenzuschuss: Allen lnhabern einer Fairness Card der Stadtgemeinde Hollabrunn, wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,- gewährt, welcher auf dessen Bankkonto überwiesen wird. Weiters gibt es für lnhaber der Fairness Card der Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit einer Energieberatung bei der eNu. Diese findet im Eigenheim der Fairness Card lnhaber statt und hat eine Maximaldauer von 2 Stunden. Die Energieberatung selbst ist kostenlos, jedoch wird ein Wegkostenpauschale in der Höhe von € 40,- verrechnet, diese übernimmt die Stadtgemeinde Hollabrunn, falls Sie eine Beratung der eNu in Anspruch nehmen.
- Musikschulbeiträge: Allen Kindern im Pflichtschulalter, deren Erziehungsberechtigte im Besitz einer Fairness Card sind, erhalten 50% der Kosten für den Unterricht für ein Hauptfach rückwirkend pro Semester vergütet. Diese Vergütung wird maximal für 1 Jahr gewährt